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StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730 |
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Papierfundstellen
- ESVGH 25, 42
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- StGH Hessen, 12.07.1972 - P.St. 640
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Der in der Entscheidung vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608.637 - (StAnz. 72, 112) und der "nicht veröffentlichten" Entscheidung vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 - vertretenen Auffassung des Staatsgerichtshofes, eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm sei nur innerhalb eines Jahres seit ihrem Inkrafttreten zulässig, könne daher nicht gefolgt werden.Der Staatsgerichtshof habe in seinen Entscheidungen vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608.637 - und vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 -, letztere veröffentlicht in ESVGH 22, 209 - diese Ausschlußfrist für Grundrechtsklagen gegen Rechtsnormen nicht etwa durch Richterrecht neu begründet.
Der Staatsgerichtshof habe in seinem Beschluß vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 - die Rechtsinstitute der prozessualen Verwirkung und der Rechtssicherheit nicht unzulässig vermengt.
Seine Auffassung, das Gesetz über den Staatsgerichtshof enthalte insoweit eine Lücke, und es sei nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber für eine solche Grundrechtsklage bewußt keine Frist habe vorschreiben wollen, da er auch bei späteren Gesetzesänderungen in Kenntnis der Vorschrift des § 93 Abs. 2 BVerfGG eine Fristbestimmung für die Grundrechtsklage gegen ein Gesetz nicht getroffen habe, hat der Staatsgerichtshof im ebenfalls veröffentlichten Beschluß vom 12. Juli 1972 (ESVGH 22, 209) aufrecht erhalten.
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Der Staatsgerichtshof sieht aber in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht das Erfordernis des gegenwärtigen Betroffenseins auch schon dann als erfüllt an, wenn bei Klageerhebung feststeht, daß dieser Zustand nach einer verhältnismäßig kurzen Zeit eintreten wird (BVerfGE 26, 246 (251 f); 34, 165 (179); StGH - P. St. 608.637 = StAnz.Abgesehen davon, daß nicht feststeht, ob er zu Beginn seines 40. Lebensjahres noch als Richter am Arbeitsgericht tätig sein wird, ist hier die Sachlage eine andere als die, die den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 246 und 34, 165), auf die sich die Antragsteller beziehen, zugrunde liegt.
Das Urteil in BVerfGE 34, 165 bezog sich auf die Einführung der obligatorischen Förderstufe für Schulkinder, bei denen wegen der allgemeinen Schulpflicht feststand, daß sie eines Tages betroffen sein würden.
- StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608
Elternrecht; Förderstufe; Gleichheitssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; …
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Der in der Entscheidung vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608.637 - (StAnz. 72, 112) und der "nicht veröffentlichten" Entscheidung vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 - vertretenen Auffassung des Staatsgerichtshofes, eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm sei nur innerhalb eines Jahres seit ihrem Inkrafttreten zulässig, könne daher nicht gefolgt werden.Der Staatsgerichtshof habe in seinen Entscheidungen vom 20. Dezember 1971 - P. St. 608.637 - und vom 12. Juli 1972 - P. St. 640 -, letztere veröffentlicht in ESVGH 22, 209 - diese Ausschlußfrist für Grundrechtsklagen gegen Rechtsnormen nicht etwa durch Richterrecht neu begründet.
Der Staatsgerichtshof sieht aber in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht das Erfordernis des gegenwärtigen Betroffenseins auch schon dann als erfüllt an, wenn bei Klageerhebung feststeht, daß dieser Zustand nach einer verhältnismäßig kurzen Zeit eintreten wird (BVerfGE 26, 246 (251 f); 34, 165 (179); StGH - P. St. 608.637 = StAnz.
- BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 128/66
Ingenieur
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Der Staatsgerichtshof sieht aber in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht das Erfordernis des gegenwärtigen Betroffenseins auch schon dann als erfüllt an, wenn bei Klageerhebung feststeht, daß dieser Zustand nach einer verhältnismäßig kurzen Zeit eintreten wird (BVerfGE 26, 246 (251 f); 34, 165 (179); StGH - P. St. 608.637 = StAnz.Abgesehen davon, daß nicht feststeht, ob er zu Beginn seines 40. Lebensjahres noch als Richter am Arbeitsgericht tätig sein wird, ist hier die Sachlage eine andere als die, die den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 26, 246 und 34, 165), auf die sich die Antragsteller beziehen, zugrunde liegt.
- StGH Hessen, 22.01.1960 - P.St. 295
Verfassungsmäßigkeit des Erlasses von gerichtlichem Verfahrensrecht durch die …
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Diese wäre aber gefährdet, wenn Normen, aus denen Bürger jahrelang Rechtsansprüche herleiten, von immer neuen Generationen, also auch noch nach Jahrzehnten, als verfassungswidrig angegriffen werden könnten (vgl. Zinn-Stein, Hessische Verfassung, 1954, Erl. 9 zu Art. 26; Zinn-Stein, 1963, Vorbem. II zu Art. 130-133, Erl. B I 4, B IV 17 c zu Art. 131-133; BVerfGE 19, 220; StGH, Beschluß vom 29. Oktober 1954 - P. St. 162 - und Urteil vom 22. Januar 1960 - P. St. 295 -). - StGH Hessen, 29.10.1954 - P.St. 162
Rechtsfindungsverfahren; Gerichtsverfahren; Verfahrensrecht; Rechtsstaatsprinzip
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Diese wäre aber gefährdet, wenn Normen, aus denen Bürger jahrelang Rechtsansprüche herleiten, von immer neuen Generationen, also auch noch nach Jahrzehnten, als verfassungswidrig angegriffen werden könnten (vgl. Zinn-Stein, Hessische Verfassung, 1954, Erl. 9 zu Art. 26; Zinn-Stein, 1963, Vorbem. II zu Art. 130-133, Erl. B I 4, B IV 17 c zu Art. 131-133; BVerfGE 19, 220; StGH, Beschluß vom 29. Oktober 1954 - P. St. 162 - und Urteil vom 22. Januar 1960 - P. St. 295 -). - BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
c) In dem Festhalten an dieser Ausschlußfrist kann auch nicht unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1951 (NJW 52, 297) und vom 6. Dezember 1972 (BVerfGE 34.165) ein Verstoß gegen das Grundrecht der Gleichberechtigung deshalb erblickt werden, weil es dazu führen könne, daß der Staatsgerichtshof einen zunächst wegen fehlender Betroffenheit abzuweisenden Grundrechtskläger unter Umständen später wegen Nichteinhaltung der Ausschlußfrist abweisen müßte. - BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
Besoldungsvereinheitlichung
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 1972 zum Ersten Hessischen Besoldungsanpassungsgesetz besteht diese Sperre gemäß Art. 72 GG fort, wenn der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht weiter Gebrauch macht, was auch in mehreren, zeitlich und inhaltlich aneinander anschließenden Gesetzen geschehen kann (BVerfGE 34, 9 (28)). - StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Man könne auch entgegen der Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 8. Januar 1970 - P. St. 539 - (StAnz. 70, 342) nicht von einer ausfüllungsbedürftigen "Lücke" des Gesetzes sprechen, wenn man davon ausgehe, daß der hessische Gesetzgeber für die Grundrechtsklage gegen ein Gesetz - wie das Land Bayern - bewußt keine Frist vorschreiben wollte. - StGH Hessen, 06.02.1974 - P.St. 651
Auszug aus StGH Hessen, 29.05.1974 - P.St. 730
Das hat der Staatsgerichtshof wiederholt entschieden, zuletzt im Urteil vom 6. Februar 1974 - P. St. 651 - (StAnz. 1974, 452).
- StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023
Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht; …
Er hat diese Frist seitdem in ständiger Rechtsprechung (hier beispielhaft Beschluß vom 29.05.74 - P.St. 730 -, ESVGH 25, 42 [43 f.]) auf ein Jahr begrenzt, weil insbesondere Gründe der Rechtssicherheit und der Tragweite der begehrten Entscheidung dies erfordern. - StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 880
Neuordnung der gymnasialen Oberstufe in Hessen
Der Staatsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung diese Frist auf ein Jahr begrenzt (Urteil vom 16. Juni 1971, P.St. 602, 603, 604, 608, StAnz. 1971, 1135; vom 20. Dezember 1971, P.St. 608, 637, ESVGH 22, 4 (6) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Beschlüsse vom 16. Juni 1971, P.St. 617, ESVGH Bd. 21, 193 (194); vom 12. Juli 1972, P.St. 640, ESVGH 22, 209 (210); vom 29. Mai 1974, P.St. 730, ESVGH Bd. 25, 42 (43, 44); vom 11. Dezember 1974, P.St. 728, ESVGH Bd. 25, 137 (139); vom 29. Mai 1974, P.St. 736; vom 23. Mai 1979, P.St. 839, ESVGH 29, 210 (211)). - StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Eine Grundrechtsklage, mit der ein Gesetz unmittelbar angegriffen werden soll, muß nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (vgl. grundlegend Beschluß vom 29.05.1974 - P.St. 730 -, ESVGH 25, 42) binnen eines Jahres seit Inkrafttreten des angefochtenen Gesetzes erhoben werden. - StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2097
1. Nach § 45 Abs. 2 StGHG kann eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsvorschrift …
2004, S. 1799 [1800]; zur Jahresfrist bei einer Grundrechtsklage gegen ein Gesetz vgl. auch StGH, Beschluss vom 29.05.1974 - P.St. 730 -, ESVGH 25, 42 [44 f.]; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 45 Rdnr. 21; zu § 93 BVerfGG siehe BVerfG, Beschluss vom 06.03.1968 - 1 BvR 875/58 -, BVerfGE 23, 153 [164], Beschluss vom 13.01.1971 - 1 BvR 671, 672/65 -, BVerfGE 30, 112 [126], Urteil vom 17.10.1968 - 2 BvE 2/67 -, BVerfGE 24, 252 [257], und Kammerbeschluss vom 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96 -, NJW 1997, S. 650; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, Stand: März 2006, § 93 Rdnr. 52; Hensch/Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93 Rdnr. 86). - StGH Hessen, 17.07.1974 - P.St. 721
Gebietsänderung - Grundrechtsklage in Hessen
Auch haben sie die vom Staatsgerichtshof aus Gründen der Rechtssicherheit und der Tragweite der begehrten Entscheidung verlangte Jahresfrist seit Inkrafttreten des Gesetzes eingehalten (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1971 - P.St. 608.637 -, Beschluß vom 12. Juli 1972 - P.St. 640 -, ESVGH 22, 209 (210); Beschluß vom 29. Mai 1974 - P.St. 730 - Beschluß vom 29. Mai 1974 - P.St. 736 -).